Vorstand
Diese Personen gehören dem Vorstand seit der Mitgliederversammlung vom Mai 2022 an.
Beirat
Tätigkeitsbeschreibung der Vorstände und Beiräte
Die Vorstände haben die Aufgabe den Verein über das Jahr hinweg zu leiten und im Rahmen der Vorgaben aus Satzung und Mitgliederversammlung Entscheidungen zu treffen. Sie sind der Mitgliederversammlung Rechenschaft schuldig und werden von dieser gewählt oder auch abgewählt. Die Mitglieder des Vorstandes sind beim zuständigen Amtsgericht im Vereinsregister eingetragen. Die Entscheidungen des Vorstandes werden im Allgemeinen in Sitzungen getroffen und protokolliert. Wenn ein Posten nicht besetzt werden kann, teilen ihn die verbliebenen Vorstandsmitglieder untereinander auf. In gewissem Rahmen sind auch Änderungen des Zuschnitts der Posten möglich.
Aktuell setzt sich der Vorstand zusammen aus:
- 1.Vorsitzender
- 2.Vorsitzende
- Schatzmeisterin
- Jugendreferentin
- Schriftführerin
- Ausbildungsreferent
Der Beirat hat die Aufgabe den Vorstand in allen Aufgaben zu beraten. Seine Mitglieder übernehmen aber auch Aufgaben in der der Vereinsverwaltung, z.B. Erstellung der Jahresprogramme Wandern und Klettern oder Mitgliederverwaltung.
Im Allgemeinen tagen Vorstand und Beirat gemeinsam. Die Beiräte haben aber auch das Recht eigenständige Sitzungen, zu denen Vorstandsmitglieder Zugang haben, abzuhalten. Die Beiratsmitglieder haben in den Sitzungen kein Stimmrecht und sind auch nicht im Vereinsregister eingetragen. Wie der Vorstand auch berichten sie der Mitgliederversammlung und werden von dieser gewählt oder auch abgewählt. Diese Ämter können auch von 2 Personen ausgeübt werden die sich wechselseitig in den Sitzungen vertreten. Damit wird die Arbeitsbelastung gesenkt. Wenn ein Posten nicht besetzt werden kann, teilen ihn die verbliebenen Beiratsmitglieder untereinander auf. In gewissem Rahmen sind auch Änderungen des Zuschnitts der Posten möglich.
Aktuell setzt sich der Beirat zusammen aus:
- Familie
- Gebäude und Garten (Hausmeister)
- Jugend
- Kursreferent Klettern
- Mitgliederverwaltung
- Natur- und Umweltschutz
- Öffentlichkeitsarbeit
- Redaktion
- Wandern
Grundsätzlich gilt für alle Aufgaben: es handelt sich hier um Ehrenämter. Damit werden Auslagen im Rahmen der Geschäftsordnung und der Gebührenordung erstattet. Nach Maßgabe der Satzung und Entscheidungen von Vorstand und Mitgliederversammlung sind Bezahlungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale möglich.